| Hat Ihnen die
italienische Polizei Ihren deutschen, schweizerischen
oder
home österreichischen
Führerschein abgenommen? Sollte Ihnen z.B. auf der Brennerautobahn die Verkehrspolizei (Polizia Stradale) Ihren nicht italienischen Führerschein abgenommen haben, so ist dies ein absolut rechtswidriger Akt, zumal die italienischen Behörden zu einem materiellen Führerscheinentzug im Falle von in Italien ausgestellten Führerscheinen berechtigt sind. Auch darf Ihnen Ihr Führerschein durch die italienische Behörde nicht suspendiert oder widerrufen werden. In diesem Falle, wenn Sie nichts unternehmen, kann es jedoch oft viele Monate dauern, bis Sie Ihren Führerschein auf konsularischem Wege wieder erhalten und eine Eintragung in Flensbrurg folgt. |