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Wie setzen sich die italienischen Anwaltskosten zusammen?

In Italien gilt die gesetzliche Rechtsanwaltstarifordnung (pdf) - "Tariffa Forense", Ministerialdekret Nr. 127/2004,
welche die Gebühren und Honoare für jeden Tätigkeitspunkt (Schriftsatz, Verhandlung usw.) in Bezug auf
den Streitwert
zwischen einem Minimum und einem Maximum festlegt.

Die italienischen Anwaltskosten setzen sich wie folgt zusammen:
Mehrwertsteuer und Abgaben:
2% Anwaltsfürsorgekassenbeitrag (ausgenommen ausländische Firmen und Freiberufler)

20% Mehrwertsteuer
(ausgenommen ausländische Firmen und Freiberufler)
Allfällige Steuern wie Stempelgebühren, Registersteuer usw.

Bei Bestehen einer Rechtsschutzversicherung wird um Übermittlung der Polizze ersucht.

Die Kanzlei arbeitet mit allen internationalen Rechtsschutzversicherungen zusammen.