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Wie
setzen sich die italienischen
Anwaltskosten zusammen?
In Italien
gilt die gesetzliche Rechtsanwaltstarifordnung (pdf)
- "Tariffa Forense", Ministerialdekret
Nr. 127/2004,
welche die
Gebühren und
Honoare
für jeden Tätigkeitspunkt (Schriftsatz, Verhandlung usw.) in
Bezug
auf
den Streitwert zwischen
einem Minimum und einem Maximum festlegt.
Die
italienischen Anwaltskosten setzen sich
wie folgt zusammen:
- Gebühren (diritti)
- Honorare
(onorari)
- 12,5% Generalunkosten
- Barauslagen
Mehrwertsteuer und
Abgaben:
2%
Anwaltsfürsorgekassenbeitrag (ausgenommen ausländische Firmen
und Freiberufler)
20%
Mehrwertsteuer (ausgenommen
ausländische Firmen und Freiberufler)
Allfällige Steuern wie Stempelgebühren, Registersteuer usw.
Bei Bestehen einer
Rechtsschutzversicherung wird um Übermittlung
der Polizze ersucht.
Die Kanzlei
arbeitet mit allen internationalen Rechtsschutzversicherungen zusammen.