Avv. RA Dr. Ulrich Stoll - Rechtanwaltskanzlei für italienisches Recht

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Die Kanzlei Dr. Ulrich Stoll arbeitet seit über 20 Jahren mit allen Rechtsschutzversicherungen (zB. Allianz, Generali, Roland, R+V, Allrecht, ARAG, D.A.S. usw.) zusammen, gerne holen wir für Sie die Deckungszusage ein.

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Wie setzen sich die italienischen Rechtsanwaltskosten zusammen?


Die italienische Rechtsanwaltsvergütung wurde mit dem neuen Berufsgesetz (Art. 13 Abs. 6 Staatsgesetz vom 31.12.2012 Nr. 247) grundlegend reformiert. Demnach gibt es eine gesetzliche Vergütungsregelung, welche nur mangels Honorarvereinbarung gilt.

A) Die neuen gesetzlichen Parameter 2022 (Ministerialdekret 147/2022 und 44/2014)

Das Entgelt des italienischen Rechsanwalts (Avvocato) richtet sich nach Streitwertklassen und sieht getrennt nach Verfahrensabschnitten ein Entgelt vor, welches je nach konkretem Aufwand, Schwierigkeit, Komplexität, Dringlichkeit und Güte der Leistung vermindert oder erhöht werden kann.
Folgende Verfahrensabschnitte (Phasen) sind im Rahmen eines ordentlichen Zivilverfahrens vorgesehen:

- Studium des Falls
- Einleitung des Verfahrens
- Verhandlung und Beweisaufnahme
- Entscheidung
- Zwangsvollstreckung

B) Honorarvereinbarung (Art. 13 Abs. 2 Staatsgesetz vom 31.12.2012 Nr. 247):

Es kann mit dem italienischen Rechtsanwalt in schriftlicher Form eine Honorarvereinbarung getroffen werden, zB. fixem Stundensatz (von 200,00 bis 500,00 Euro netto je Stunde) oder nach einzelnen Verfahrensschritten oder Tätigkeiten.

Das Entgelt versteht sich sowohl im Falle der gesetzlichen Parameter wie auch im Falle einer Honorarvereinbarung stets netto, es kommen also auf jeden Fall folgende Posten hinzu: 15% Allgemeinspesen, 4% gesetzlicher Anwaltsfürsorgekassenbeitrag (dieser Anteil geht laut Gesetz zu Lasten des Klienten), 22% Mehrwertsteuer (ausgenommen ausländische Unternehmen und Freiberufler - hier gilt die "reverse charge"), allfällige Barauslagen, Kopierkosten, Telekommunikationsoksten, Reisekosten, Stempelgebühren, Registersteuer, Übersetzungs- und Gutschterkosten sowie Domizilierungskosten.

Bei Bestehen einer Rechtsschutzversicherung wird um rechtzeitige Übermittlung der Polizze zwecks Deckungsanfrage ersucht.

Kontakt: Dr. Ulrich Stoll, Via Dante Alighieri 6. I-39031 Italien (BZ)

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