Wie setzen sich die italienischen Rechtsanwaltskosten zusammen?

In Italien gilt die gesetzliche Rechtsanwaltstarifordnung (pdf) - "Tariffa Forense", Ministerialdekret Nr. 127/2004,
welche die Gebühren und Honorare für jeden Tätigkeitspunkt (Schriftsatz, Verhandlung usw.) in Bezug auf
den Streitwert
festlegt. Die Honorare
im Besonderen bewegen sich zwischen einem Minimum und einem Maximum
für die jeweilige Streitwertklasse und richten sich nach Komplexität, Aufwand und Schwierigkeit
des Falls.
Die italienischen Anwaltskosten setzen sich wie folgt zusammen:
Mehrwertsteuer und Abgaben:
4% Anwaltsfürsorgekassenbeitrag (ausgenommen ausländische Firmen und Freiberufler)

20% Mehrwertsteuer
(ausgenommen ausländische Firmen und Freiberufler)
Allfällige Steuern wie Stempelgebühren, Registersteuer usw.

Bei Bestehen einer Rechtsschutzversicherung wird um rechtzeitige Übermittlung der Polizze
zwecks Deckungsanfrage ersucht.

Die Kanzlei Dr. Ulrich Stoll arbeitet mit allen international tätigen Rechtsschutzversicherungen zusammen.