Wie
setzen sich die italienischen
Rechtsanwaltskosten zusammen?
In Italien
gilt die gesetzliche Rechtsanwaltstarifordnung (pdf)
- "Tariffa Forense", Ministerialdekret
Nr. 127/2004,
welche die
Gebühren und
Honorare
für jeden Tätigkeitspunkt (Schriftsatz, Verhandlung usw.) in
Bezug
auf
den Streitwert festlegt. Die Honorare im
Besonderen bewegen sich zwischen
einem Minimum und einem Maximum
für die jeweilige Streitwertklasse und richten sich nach Komplexität,
Aufwand und Schwierigkeit des Falls.
- Für
Rechtsgutachten oder klar abgegrenzbare außergerichtliche
Tätigkeiten
kann ein Kostenvoranschlag erstellt werden.
- Für
ordentliche Gerichtsverfahren gilt
hingegen ausschließlich die Rechtsanwaltstarifordnung, da Prozessverlauf,
Auslagen
für
Gutachten, Unterliegen mit Rückerstattungspflicht zu Gunsten des
Gegners, Obsiegen mit
Rückerstattungsanspruch zu
Lasten des Gegners,Verfahrensdauer usw. natürlich nicht
vorhersehbar ist.
Die
italienischen Anwaltskosten setzen sich
wie folgt zusammen:
- Gebühren (diritti)
- Honorare
(onorari)
- 12,5% Generalunkosten
- Barauslagen
Mehrwertsteuer und
Abgaben:
4%
Anwaltsfürsorgekassenbeitrag (ausgenommen ausländische Firmen
und Freiberufler)
20%
Mehrwertsteuer (ausgenommen
ausländische Firmen und Freiberufler)
Allfällige Steuern wie Stempelgebühren, Registersteuer usw.
Bei Bestehen einer
Rechtsschutzversicherung wird um rechtzeitige Übermittlung
der Polizze
zwecks Deckungsanfrage ersucht.
Die Kanzlei
Dr. Ulrich Stoll arbeitet mit allen
international tätigen
Rechtsschutzversicherungen zusammen.